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Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für das Raumausstatter-Handwerk- Stand: Oktober 2026


1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder spätestens durch Beginn der Ausführung zustande.
Angebote sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.


2. Leistungen, Materialien und Ausführung
Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Muster und Farbdarstellungen dienen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, lediglich der Veranschaulichung. Branchenübliche Abweichungen bei Naturmaterialien, Holz, Textilien, Farben, Strukturen und Oberflächen bleiben vorbehalten.
Bei individuell angefertigten Waren und Sonderanfertigungen können nachträgliche Änderungen nur berücksichtigt werden, soweit die Fertigung noch nicht begonnen hat und dies technisch möglich ist.
Bei Bauleistungen gegenüber Unternehmern gilt die VOB/B und VOB/C nur, wenn deren Geltung ausdrücklich vereinbart wurde. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften
.


3. Liefer- und Leistungsfristen
Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich bei höherer Gewalt, unvorhersehbaren Betriebsstörungen, Streiks, behördlichen Maßnahmen oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Lieferverzögerungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der Kunde wird über wesentliche Verzögerungen informiert. Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.


4. Mitwirkung des Kunden und zusätzliche Kosten
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Räume, Flächen, Zugänge und sonstigen Voraussetzungen zum vereinbarten Termin zugänglich und für die Ausführung geeignet sind.
Zusätzliche Kosten, die durch vom Kunden zu vertretende Erschwernisse entstehen, insbesondere durch erschwerte Anlieferung, lange Transportwege, fehlende Zugänglichkeit oder Behinderung der Arbeiten, können gesondert berechnet werden. Der Kunde hat erforderliche Angaben und Entscheidungen rechtzeitig bereitzustellen.


5. Abnahme
Bei Werk- und Bauleistungen ist der Kunde verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk nach Fertigstellung abzunehmen.
Der Auftragnehmer kann den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme auffordern. Die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme und Abnahmefiktion, insbesondere § 640 BGB, bleiben unberührt.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.


6. Mängel und Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer grundsätzlich zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung. Art und Umfang der Nacherfüllung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der Kunde hat dem Auftragnehmer Gelegenheit zu geben, einen behaupteten Mangel zu prüfen und – soweit erforderlich – die betroffenen Räume, Bauteile oder Gegenstände zu besichtigen.
Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten. Eine Haftungsbeschränkung erfolgt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.


7. Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Auftragserteilung kann insbesondere bei Sonderanfertigungen, individuell beschafften Materialien oder größeren Aufträgen eine angemessene Abschlagszahlung vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Geschäften zwischen Unternehmern kann zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale verlangt werden.


8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig ist.
Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nicht ohne Zustimmung des Auftragnehmers verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
Bei Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen über den erweiterten Eigentumsvorbehalt, soweit dieser wirksam vereinbart wurde.


9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.


10. Eigentums- und Urheberrechte / Gerichtsstand
Angebote, Zeichnungen, Entwürfe, Planungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen des Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart werden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.


Stand: Oktober 2026